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Die Bewohnbarkeitsbescheinigung (cedula de Habitabilidad)

Seit einigen Jahren fragen uns immer mehr Immobilienkäufer nach der so genannten Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cedula de Habitabilidad), sie gehört zwar nicht zu den notwendigen Dokumenten für den Immobilienerwerb, da sie aber in der Regel erst am Ende des Bauabnahmeprozesses erstellt wird und alle 10 Jahre erneuert werden muss gilt sie als hilfreiches Dokument um die Legalität der Immobilie zu bestätigen.

Zu unterscheiden sind 3 Versionen der (cédula de Habitabilidad)

1.       Die „cédula de primera ocupación“: diese wird nach der erstmaligen Fertigstellung der Immobilie beantragt und bedarf umfangreicher Unterlagen. Sie ist zwingend notwendig um Strom und Wasserzähler zu beantragen. Sie ist Teil der Bauabnahme.

2.       Die „cédula de renovación“: dabei handelt es sich um die Verlängerung der Bewohnbarkeitsbescheinigung, sie ist wesentlich einfacher zu bekommen, wird ebenfalls von einem Architekten erstellt, der bestätigt, dass keine ungenehmigten Erweiterungen in den zurückliegenden Jahren erstellt wurden. Gebraucht werden in der Regel die Erste Cedula, Fotos vom Objekt, die Katasternummer und die Bestätigung des Architekten der Konformität mit den Bauplänen.

3.       Die „cédula por carencia“: diese ist eine vereinfachte Bescheinigung für Objekte die vor dem 01.März 1987 erstellt wurden. Hier werden durch den Architekten die Bestätigungen gebraucht, dass das Objekt vor dem genannten Datum erstellt wurde und anschließend nicht verändert wurde sowie dass es keine Bauverstoßverfahren seitens der Gemeinde gibt.

Das Problem: meistens ist den Eigentümern dieses Dokument nicht bekannt oder es liegt ihnen nicht vor. In diesen Fällen kann versucht werden mit Hilfe von Ersatzbeweisen eine entsprechende Cédula de Habitabilidad zu beantragen. Da diese Verfahren sich sehr in die Länge ziehen können ist es ratsam frühzeitig mit der Beantragung der Bewohnbarkeitsbescheinigung anzufangen.

Die Bewohnbarkeitsbescheinigung in Mallorca wird aber nicht nur für die Beantragung von Versorgungslieferverträgen (Strom, Wasser) und manchmal für den Verkauf gebrauch, wenn es die Käufer verlangen, sondern teilweise auch bei der Beantragung von Renovierungen und Bauvorhaben und in Zukunft für die Ferienvermietung. Darüber hinaus gibt es Überlegungen die Bewohnbarkeitsbescheinigung zu einem Pflichtdokument bei Verkäufen zu machen, dieses wird einige Verkäufer in große Schwierigkeiten bringen.

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen oder der Beantragung Ihrer Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de Habitablidad) Ihr Immobilienmakler auf Mallorca.

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