Erben auf Mallorca durch EU-Staatsbürger
Erben ist in Spanien ein komplexer Vorgang, weshalb es empfehlenswert ist, professionelle Beratung einzuholen. Besonders zu beachten ist:
- Die Erbfolgen sind in Spanien regional sehr unterschiedlich geregelt – selbst zwischen Mallorca und Ibiza bestehen Unterschiede.
- Positiv: Die Erbschaftsteuer für nahe Verwandte wurde weitgehend abgeschafft – dies gilt auch für Schenkungen.
Verwandtschaftsgruppen (Balearen)
Zunächst gilt es, die Verwandtschaftsgrade in Gruppen zu unterscheiden:
- Gruppe I: Abkömmlinge unter 21 Jahren (Kinder, Enkel …)
- Gruppe II: Direkte Verwandte (Kinder ab 21, Enkel, Eltern, Großeltern), Ehepartner, eingetragene Lebenspartner
- Gruppe III (A & B):
- III A: Blutsverwandte Seitenlinie 2./3. Grades (Geschwister, Onkel/Tante, Nichten/Neffen) + eingeheiratete Verwandte auf-/absteigende Linie (z. B. Stiefkinder, Schwiegereltern)
- III B: Eingeheiratete Verwandte der Seitenlinie 2./3. Grades (z. B. Stiefneffe, Stieftante)
- Gruppe IV: Seitenlinie 4. Grades oder keine Verwandtschaft (Cousin/Cousine, Freunde)
Freibeträge (Balearen)
Die ungefähren Freibeträge je Verwandtschaftsgruppe sind:
- Gruppe I: 25.000 – 50.000 € (abhängig vom Alter)
- Gruppe II: 25.000 €
- Gruppe III: 8.000 €
- Gruppe IV: 1.000 €
Steuersätze (Balearen)
Die Steuersätze hängen vom Wert des Erbes und der Verwandtschaftsgruppe ab.
Für Gruppe I & II:
- Bis 700.000 €: Steuerbetrag 7.000 € (≈1 %)
- Bis 1.000.000 €: Steuerbetrag 31.000 € (≈8 %)
- Bis 2.000.000 €: Steuerbetrag 141.000 € (≈11 %)
- Bis 3.000.000 €: Steuerbetrag 291.000 € (≈15 %)
- Über 3.000.000 €: ≈20 %
Für Gruppe III und IV:
Es gilt nahezu die staatliche Tabelle mit deutlich höheren Steuersätzen. Zusätzlich gelten Multiplikationskoeffizienten je nach Vorvermögen und Verwandtschaftsgruppe.
Sonderregelung / Erleichterungen auf den Balearen
- Gruppe I & II: 100 % Ermäßigung – praktisch keine Erbschaftsteuer.
- Gruppe III: Steuerreduktion – ca. 60 % (wenn keine direkten Nachkommen vorhanden) bzw. ca. 35 % (wenn direkte Nachkommen vorhanden).
Kurz-Zusammenfassung
- Kinder, Eltern, Ehepartner (Gruppe I/II): praktisch keine Erbschaftsteuer.
- Gruppe III: Freibetrag 8.000 €, höhere Steuersätze, aber signifikante Ermäßigungen.
- Gruppe IV: Sehr geringe Freibeträge, hohe Steuerlast.
🏠 Beispiel 1: Immobilie auf Mallorca – Wert 1.000.000 €
Fall A: Erbe durch Kind (Gruppe II)
- Freibetrag: 25.000 €
- Steuersatz: ca. 8 % bis 1 Mio. €
- Ermäßigung: 100 % auf den Balearen
Berechnung:
Wert der Immobilie: 1.000.000 € Freibetrag: -25.000 € Steuerpflichtig: 975.000 € Theoretische Steuer (8%): 78.000 € Ermäßigung 100 %: -78.000 € → Tatsächlich zu zahlen: 0 €
Ergebnis: Direkte Erben zahlen auf den Balearen keine Erbschaftsteuer.
Fall B: Erbe durch Neffen/Nichte (Gruppe III)
- Freibetrag: 8.000 €
- Steuersatz: ca. 11–15 %
- Ermäßigung: ca. 35 %
Berechnung (11 % + 35 % Ermäßigung):
Wert der Immobilie: 1.000.000 € Freibetrag: -8.000 € Steuerpflichtig: 992.000 € Steuer (11%): 109.120 € Ermäßigung 35 %: -38.192 € → Tatsächlich zu zahlen: 70.928 €
Ergebnis: Der Neffe zahlt ca. 71.000 € (≈7 % des Erbes).
💰 Beispiel 2: Vermögen 3.000.000 €
Fall A: Erbe durch Kind/Ehepartner (Gruppe II)
- Freibetrag: 25.000 €
- Steuersatz: ca. 15 %
- Ermäßigung: 100 %
Vermögen: 3.000.000 € Freibetrag: -25.000 € Steuerpflichtig: 2.975.000 € Steuersatz (15%): 446.250 € Ermäßigung 100 %: -446.250 € → Tatsächlich zu zahlen: 0 €
Ergebnis: Keine Steuerbelastung für direkte Erben.
Fall B: Erbe durch Neffen/Geschwister (Gruppe III)
- Freibetrag: 8.000 €
- Steuersatz: ca. 15–20 %
- Ermäßigung: ca. 40 %
Vermögen: 3.000.000 € Freibetrag: -8.000 € Steuerpflichtig: 2.992.000 € Steuer (15%): 448.800 € Ermäßigung 40 %: -179.520 € → Tatsächlich zu zahlen: 269.280 €
Ergebnis: Der Neffe zahlt ca. 270.000 € (≈9 % des Nachlasses).
📋 Übersicht der Beispiele
| Szenario | Verwandtschaft | Gruppe | Ermäßigung | Steuerlast |
|---|---|---|---|---|
| 1 Mio. € Immobilie | Kind / Ehepartner | II | 100 % | 0 € |
| 1 Mio. € Immobilie | Neffe | III | 35 % | ≈ 71.000 € |
| 3 Mio. € Vermögen | Kind / Ehepartner | II | 100 % | 0 € |
| 3 Mio. € Vermögen | Neffe | III | 40 % | ≈ 270.000 € |